Was Sie vor einem Umzug während der Corona-Krise wissen sollten

Stand | 13. April 2022

Das Corona-Virus ist ein ernstes Problem, das Sie dazu veranlassen könnte, Ihre Umzugspläne zu überdenken. Es gibt manchmal strenge Regeln für den Kontakt mit anderen Menschen, den Aufenthalt in der Öffentlichkeit und die Anzahl der Besucher, die eine Person gleichzeitig haben darf.

Das bedeutet, dass diejenigen, die einen baldigen Umzug planen, unbedingt die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen.

Was aber, wenn Sie umziehen müssen oder Ihre Wohnung bereits gekündigt haben und nun trotz Corona eine andere Wohnung suchen? Hier sind die wichtigsten Antworten.

 

Aktuelle Vorschriften finden Sie hier

Sind Umzüge aktuell durchführbar?

Im Allgemeinen sind Umzüge innerhalb Bayerns und zwischen verschiedenen Bundesländern möglich. Bei allen Kontakten muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, ebenso wie Hygieneregeln wie Händewaschen oder das weglassen eines Händedrucks.

 

Dies gilt auch für die Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens, da diese sorgfältig darin geschult wurden, wie man während Ihres Umzugs am besten für Sauberkeit sorgt Kurzum – wenn Sie jemanden beauftragen möchten, der Ihnen diesen Prozess erleichtert, dann zögern Sie nicht: Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

Die Besichtigung der Wohnungen & Büros wird fortgesetzt, vorbehaltlich der Hygienevorschriften und der allgemeinen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen.

Aktuelle Vorschriften für Privatrenovierungen und Privatumzüge

Die folgenden Corona-Maßnahmen sind in Bayern ab dem 13.04.2022 gültig:

Keine Kontaktbeschränkungen mehr für geimpfte oder nicht geimpfte Personen! So können Sie jetzt mit mehr als 10 Personen an Umzügen teilnehmen.

 

Stornierung von bereits geplanten Umzügen

Eine Möglichkeit der Stornierung hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab. Ein Beispiel könnte sein, dass sich eine Person in Quarantäne befindet, aber es gibt auch andere Gründe.

 

In einigen Fällen kann es sein, dass eine Person in ein Gebiet umzieht, das vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wurde. Unter diesen Umständen sollten Sie mit uns sprechen und wir werden Ihnen sagen, was zu tun ist, damit Ihr Umzug sicher über die Bühne gehen kann!

Gilt der neue Mietvertrag und die Kündigung trotz Corona?

Alle Verträge, die vor oder während dieser Zeit unterzeichnet wurden, sind trotz der Beeinträchtigung durch den Corona-Virus weiterhin gültig.

Vermieter sind nicht verpflichtet, Ihnen einen Aufschub zu gewähren, wenn Ihr Auszugsdatum nicht eingehalten werden kann.

Die Corona-Krise ist kein Grund, Ihren Umzug oder Ihren Mietvertrag nicht zu beginnen.

Transportieren Umzugsfirmen immer noch Ihr Hab und Gut?

Die Corona-Krise hat sich nicht auf das Geschäft der Umzugsunternehmen ausgewirkt. Die Umzugsunternehmen müssen zwar immer noch strengere Hygienevorschriften einhalten, aber sie können trotz dieses Ereignisses weiterarbeiten.

Die allgemeinen Vorschriften für Dienstleistungsunternehmen gelten für alle Umzugsfirmen.

Bei Umzugsunternehmen ist keine körperliche Nähe zu den Kunden notwendig, deshalb sind die Beschränkungen, die für viele andere Dienstleister gelten, bei Umzugsfirmen nicht vorhanden.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass sich diese Vorschriften kurzfristig ändern können, wenn die Infektionszahlen steigen oder sinken. Das könnte Ihre Umzugspläne durchkreuzen, vor allem, wenn Sie zum Beispiel kurz nach dem Bekanntwerden eines neuen Ausbruchs umziehen wollten. 

Die aktuelle Inzidenz Ihrer Region finden Sie auf der Website des Robert Koch Institutes.

Wir sind für Sie da!

📞  089 306 42 972