Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der Verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlich Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei der Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt , wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird. Die Pflichten des Frachtführers umfassen auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie die Verpackung des Umzugsgutes. Das Gewicht der Umzugskartons darf nicht 20 kg überschreiten.
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
Trinkgeld sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle noch bei Umzugsauftrag schriftlich an. Generell sind die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütungen abzüglich geleisteten Anzahlungen oder Teilzahlungen sofort nach dein Umzugsende auf entsprechende Anforderung direkt an der Möbelspediteur auszuzahlen. Entgelte für einen Lagervertrag (Einlagerung) werden grundsätzlich in der letzten Monatswoche im Voraus für den nächsten Kalendermonat per Lastschrift abgezogen.
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Femseh-, Radio-, und HiFi – Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Oberprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nicht.
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahmen von Elektro-, Gas-, Wasser-, Dübeln- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
Bei der Abholung, Ver- oder Entladung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wurde. Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind detailliert auf dem Arbeitsschein (Umzugsauftrag) schriftlich festzuhalten. Pauschale Schadenhinweise sind nicht ausreichend
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in Bar oder Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barzahlungen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu Entrichten. Kommt der Absender/Einlagerer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 41 9 HGB findet entsprechende Anwendung.
Macht der Möbelspediteur von seinem Recht zum Pfandverkauf der in seinen Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch, so genügt für die Pfandversteugerungsandrohung und die Mitteilung des Versleigerungstermines die Absendung einer Benachrichtigung an die letzte dem Möbelspediteur bekannte Anschrift des Einlagerers. Die Pfandversteigerung darf nicht vor dem Ablauf eines Monats nach ihrer Androhung erfolgen.
Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewicht der Sendung begrenzt. Bei der Erfüllung des Umzugsvertrages ist Haftungshöchstbetrag auf 620,00 EUR/Kubikmeter ‘begrenzt. Maßgeblich für die Berechnung dieser Haftungsbegrenzung ist der zur Erfüllung des Umzugsvertrages benötigte Rauminhalt. Die Haftungsbegrenzung kann durch eine Wertdeklaration bei Vertragsabschluß auf den deklarierten Betrag angehoben werden. Maßgeblich ist der Betrag, der bei Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte aufgewendet werden muß, wobei Abzüge „neu für alt“ zu berücksichtigen sind. Weitergehende Schadenersatzleistungen können durch eine Umzugstransportversicherung auf Neuwertbasis durch Vermittlung des Möbelspediteurs erreicht werden.
Ansprüche wegen Verlust oder die Beschädigung des Gutes erlöschen,
angezeigt worden ist. Das heißt, das Reklamationsschreiben muß innerhalb von vierzehn Tagen dem Möbelspediteur zugehen. Bei dieser nachträglichen Reklamation ist auch der Nachweis zu führen, dass der Schaden während der dem Möbelspediteur obliegenden Behandlung des Gutes entstanden ist.
Bei der Abwesenheit des Absenders muß dieser eine Vertretung festlegen, um §10 und §14 einzuhalten, sonst erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes.
Aufgrund der physisch-körperlichen Anstrengung der Tätigkeit der Umzugsmitarbeiter sind stündliche Pausen bis zu fünf Minuten zulässig.
Die Pausen werden in jedem Umzugsangebot pauschal berücksichtigt und können von Kosten nicht extrahiert werden.
Werden dem Möbelspediteur unvollständige bzw. fehlerhafte Umzugsdetails mitgeteilt, so behält sich der Unternehmer das Recht vor einen entsprechenden Preisaufschlag zu verlangen oder nur die zuvor vereinbarten Leistungen auszuführen.
Leistung / nur Für FESTPREIS Vergütung Leistung Vergütung Leistung Vergütung
Je 10 Meter zusätzlichem Laufweg 10,00 EUR Demontage Bett 10,00 EUR Demontage Schrank je lfd. Meter 10,00 EUR
Demontage Küche je lfd. Meter 25,00 EUR Montage Bett 15,00 EUR Montage Schrank je lfd. Meter 15,00 EUR
Je zusätzlichem Kubikmeter Umzugsvolumen 10,00 EUR Je zusätzliche Etage Entrümpelung je Kubikmeter 36,00 EUR
am Einzugs- oder Auszugsort 20,00 EUR
Erweiterungen des Leistungsumfangs sind am Tag des Umzugs zu dokumentieren und vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
Der Frachtführer ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
Ich habe §17 gelesen und bin damit einverstanden________________________________
Kundenunterschrift
Für Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Frachtführer befindet, ausschließlich zuständig.
Es gilt deutsches Recht